Neues aus dem Wassersport

Beachten Sie bitte auch Rolf Dreyers Blog.


Wir schließen zum Jahresende unsere Räume am Niederwall 7

Aus Altersgründen treten wir kürzer, wir geben weniger Kurse und schließen unser Räume im Niederwall. Aber es geht weiter. Rolf Dreyer gibt ab 2024 seine Kurse im Hotel Ravensberger Hof, Güsenstr. 4, 33602 Bielefeld. Birgit Huneke wird im Technologiezentrum, Meisenstraße 96, 33607 Bielefeld unterrichten. An der bekannten Unterrichtsqualität ändert sich nichts. Über 30 Jahre lang hat Rolf Dreyer im Niederwall 7 seine Yachtschule betrieben. Nun geht es – in alter Frische – in neuer Umgebung weiter.
6.12.23


Deutscher Bildungs-Award an Rolf Dreyer verliehen

N-TV und das Deutsche Institut für Service-Qualität haben Rolf Dreyer den Deutschen Bildungs-Award 2023/24 als Gesamtsieger im Bereich E-Learning Bootsführerschein verliehen. Die Übergabe erfolgte im Rahmen eines festlichen Empfangs in der Bertelsmann Residenz, Unter den Linden 1, Berlin.
18.11.23


Geänderte Fragen für die Sportbootführerscheine See und Binnen

Zum 1.8.23 werden acht Fragen zum Sportbootführerschein Binnen und 20 Fragen zum Sportbootführerschein See geändert.

Basisfragen See und Binnen

  • … Frage 38 mit den Längen der Ankerketten und Leinen wird durch eine Frage zu umweltfreundlichen Anstrichen ersetzt.
  • … Frage 58 (Außenborder hochkippen) fragt nach Veröffentlichungen mit Tipps für Wassersportler.
  • … Frage 59 (Schadstoffausstoß durch falsche Motoreinstellung) betrifft die neue 7,5 kW-Grenze für führerscheinfreie Elektroboote.

Spezifische Fragen Binnen

    • … Die Fragen 73, 78, 79 und 83 behandeln die neuen Führerscheingrenzen (7,5 kW für Elektroboote und 20 m Länge auf dem Rhein).
    • … In Frage 263 (nur für Segler) präzisieren neue Antworten die Stabilität von Jollen.

    Spezifische Fragen See

      • … Frage 75 behandelt die neue Führerscheingrenze (7,5 kW) für Elektroboote.
      • … Die Antworten auf Frage 78 bekommen den zusätzlicher Hinweis, dass Rettungswesten die Überlebenschancen im Wasser erhöhen.
      • … In den Fragen 144, 153, 169, 171 174, 183 wird „Wasser- und Schifffahrtsdirektion WSD“ durch „Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt GDWS“ ersetzt.
      • … Die Fragen 225 bis 229 und 231 beinhalten Vorschriften aus der neuen Nordsee-Befahrensverordnung.
      • … Frage 233 wurde wegen eines Seeunfalluntersuchungsberichtes der BSU eingeführt und behandelt die Gefahr in Seegatten bei Wind gegen Strom.
      • … Kleinere Textänderungen in den Fragen 274 (Nebel) und 275 (schweres Wetter).

      Der neue Stoff wird in den Präsenzkursen bereits behandelt. In den Online-Kursen kann man zwischen den alten Fragen für Prüfungen bis 31.7.23 und den neuen Fragen für Prüfungen ab dem 1.8.23 wählen.

      Her können Sie die neuen Fragen Binnen und die neuen Fragen See herunterladen.


      Neue Regelungen für Sportbootführerscheine

      Ab dem 1.1.23 werden neue Regelungen für Sportbootführerscheine in Kraft treten:

      Sportboote mit Elektromotor sind in Deutschland nur noch bis höchstens 7,5 kW Dauerleistung fahrerlaubnisfrei. Denn ein Elektromotor hat andere Fahreigenschaften als ein Verbrennungsmotor. Sein Drehmoment liegt sofort an; außerdem können kurzfristig höhere Leistungen als die Dauerleistung abgerufen werden. Daher ist ein 11,03 kW-Verbrennungsmotor nicht mit einem 11,03 kW-Elektromotor vergleichbar. Die Dauerleistung ist auf dem Elektromotor gut sichtbar angebracht, sodass Kontrollen leicht durchgeführt werden können.

      Das ärztliche Zeugnis wird durch einen Tauglichkeitsnachweis ersetzt. Wichtigste Änderungen: Der Sportbootführerschein kann mit bestimmten Auflagen erteilt werden und auch einäugige Personen dürfen jetzt (wieder) einen Sportbootführerschein machen (siehe unten. Weil Orientierungskriterien zur Beurteilung der Tauglichkeit angefügt wurden, ist das Formular um sechs Seiten länger geworden. Die medizinische Tauglichkeit kann nun auch durch einen Tauglichkeitsnachweis gemäß Binnenschiffspersonalverordnung oder durch ein Seediensttauglichkeitszeugnis nachgewiesen werden. Andere Tauglichkeitsnachweise (Luftfahrt, Bus, LKW, Tauchen …) werden nicht anerkannt.

      Einfaches Führungszeugnis reicht aus. Wer volljährig ist und keinen Kfz-Führerschein hat, braucht nur noch ein „einfaches“ Führungszeugnis. Führungszeugnisse der „Belegart O“ zur Vorlage bei einer Behörde sind nicht mehr erforderlich.

      Teilprüfungen sind auch bei verschiedenen Verbänden möglich. Allerdings ist dann die Zulassungsgebühr (23,38 €) erneut zu entrichten.

      Geplant ist, Anträge für die Zulassung zur Prüfung online über das Verwaltungsportal des Bundes stellen zu können. Wann das möglich sein wird, steht noch nicht fest.

      Es wird ein leicht geändertes Führerschein-Layout geben, ohne Unterschrift und mit der Möglichkeit, mehrere Auflagen einzutragen:

        • … Tauglichkeit befristet bis …
        • … Sehhilfe (Brille und/oder Kontaktlinsen) erforderlich
        • … Hörhilfe erforderlich
        • … Prothesen der Gliedmaßen erforderlich
        • … Begleitperson erforderlich
        • … Nur bei Tageslicht
        • … Beschränkt auf einzelnes und/oder angepasstes Fahrzeug
        • … Beschränkter Fahrtbereich
        • … Sonstige tauglichkeitsbezogene Auflage
        • Höhere Prüfungsgebühren für den Sportbootführerschein See und Binnen. Sie betragen für Prüfungen ab dem 1.1.23:

            • … Sportbootführerschein See, Theorie und Praxis: 147,31 €
            • … Sportbootführerschein See und Binnen-Motor, Theorie und Praxis: 177,54 €
            • … Sportbootführerschein See, Theorie oder Praxis: 99,69 €
            • … Sportbootführerschein Binnen Motor, Theorie für Inhaber eines SBF See: 82,36 €
            • … Sportbootführerschein Binnen Motor, Theorie und Praxis: 129,71 €
            • … Sportbootführerschein Binnen Segel, Theorie und Praxis: 126,97 €
            • … SBF Binnen Motor + Segel, Theorie und Praxis: 172,30 €
            • … Vorläufige Fahrerlaubnis: 23,83 €
            • … Nicht zur Prüfung erschienen: 25,00 €
            • … Nicht erschienen: 25,00 €

            11.12.22

             

            Höhere Prüfungsgebühren für Sportbootführerscheine und Funkzeugnisse

            Gestern hat der DSV die neuen Prüfungsgebühren bekannt gegeben, die für Anmeldungen ab dem 1.1.22 berechnet werden. Es ist eine happige Gebührenerhöhung, die es so zuvor noch nie gegeben hatte. Die Prüfungsgebühren betragen nunmehr für …

              • … Sportbootführerschein See: 145,39 € (bisher 110,93 €)
              • … Sportbootführerschein See und Binnen-Motor: 175,62 € (bisher 140,89 €)
              • … Sportbootführerschein Binnen-Motor: 127,79 € (bisher 100,23 €)
              • … Sportbootführerschein Binnen-Motor für Inhaber des SBF See: 80,44 € (bisher 69,20 €)
              • … Sportbootführerschein Binnen-Motor + Segel: 170,38 € (bisher 124,84 €)
              • … Sportküstenschifferschein: 244,58 € (bisher 133,41 €)
              • … Seefunkzeugnis SRC: 127,88 € (bisher 76,20 €)
              • … Binnenfunkzeugnis UBI: 108,71 € (bisher 114,49 €)
              • … Hochseefunkzeugnis LRC: 187,48 € (bisher 86,90 €)
              • … Sportseeschifferschein: 414,65 € (bisher 166,50 €)
              • … Sporthochseeschifferschein: 210,28 € (bisher 104,00 €)
              • … Pyroschein (FKN): 28,89 € (bisher 19,26 €)

              Die Gebühren enthalten sämtliche Reise- und Nebenkosten. Das war bisher nur bei den Sportbootführerscheinen der Fall.

            24.12.21

             

            Fristen für ausgefallene Prüfungen

            Seit dem 15.3.21 werden wieder Prüfungen abgenommen. Nun hat das BMVI auch die Fristen für Wiederholungs- und Teilprüfungen bekannt gegeben, die während der Coronapause nicht abgelegt werden konnten. Die Prüfungen müssen für den …

              • … Sportbootführerschein bis zum 31.3.22,
              • … Sportküstenschifferschein bis zum 31.3.23,
              • … Sportseeschifferschein (theoretischer Teil) bis zum 31.3.23,
              • … Sportseeschifferschein (praktischer Teil) bis zum 31.3.24,
              • … Sporthochseeschifferschein bis zum 31.3.23

              bestanden sein. Es dürfen keine Prüfungen in Ländern, für die das Robert-Koch-Institut eine Reisewarnung ausgegeben hat, abgenommen werden.

            24.3.21

             

            Am 8.3.21 soll es weitergehen

            Nach Angaben des Bundesverkehrsministeriums werden alle anstehenden Prüfungen abgesagt und der Prüfungsbetrieb wird bis einschließlich 7.3.21 eingestellt. Die Dachorganisationen der Prüfstellen beabsichtigen die Wiederaufnahme des Prüfungsbetriebes ab dem 8.3.21. Maßgeblich werden dann die am jeweiligen Prüfungsort geltenden Corona-Verordnungen der Länder und die Anordnungen der örtlich zuständigen Behörden sein.

            12.2.21

             

            Unterricht sofort nach Ende des Lockdowns

            Ausbildung und Prüfungen sind momentan ausgesetzt. Nach dem Ende des Lockdowns, falls möglich schon am 1.2.21, 19:30 h, geht es mit dem SKS-Abendkurs weiter.

            5.1.21

             

            Lockdown light betrifft nicht den Wassersport

            Ausbildung und Prüfungen gehen wie gewohnt weiter. Die Prüfungen finden auch im Winter 2020/21 statt.

            27.11.20

             

            Prüfungen können wieder abgelegt werden

            Heute endet die Corona-Pause. Das Bundesverkehrsministerium (BMVI) hat entschieden, dass ab sofort wieder sämtliche Prüfungen im Wassersport möglich sind.

            Das BMVI hat auch die Fristen für Wiederholungs- und Teilprüfungen bekannt gegeben, die wegen Corona nicht abgelegt werden konnten. Die Prüfungen müssen für den …

              • … Sportbootführerschein bis zum 30.6.21,
              • … Sportküstenschifferschein bis zum 30.6.22,
              • … Sportseeschifferschein (theoretischer Teil) bis zum 30.6.22,
              • … Sportseeschifferschein (praktischer Teil) bis zum 30.6.23,
              • … Sporthochseeschifferschein bis zum 30.6.22 und für die
              • … Funkzeugnisse SRC, LRC, UBI bis zum 30.6.21

              bestanden sein.

            18.5.20

Kontakt

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