UKW-Funkbetriebszeugnis SRC

Ausbildung mit Geld-zurück-Garantie auf den Prüfungserfolg. Kursgebühr nur 345,- Euro. Wichtige Warnung vor falschen SRCs.

Nahezu alle Yachten sind — wie auch Flugzeuge — mit einem Funkgerät ausgerüstet. Es wird zur Verkehrsabwicklung (z. B. in Häfen, vor Klappbrücken) und zur Alarmierung in Notfällen benötigt. Auch wenn noch nicht «höchste Alarmstufe» besteht, kann mit einem Funkgerät schnell Hilfe und Rat eingeholt werden. Manche Vercharterer halten Funkverbindung zu ihren Schiffen, um bei Problemen sofort helfen zu können. Weil ein Funkgerät in der Anschaffung nicht mehr teurer als ein Handy ist (Betrieb kostenlos), sind die meisten Sportboote und Yachten mit einem UKW-Funkgerät ausgerüstet. Auf diesen Schiffen aber muss der Schiffsführer ein Funkzeugnis besitzen (selbst wenn das Gerät nicht benutzt wird). Denn der Erwerb eines Funkbetriebszeugnis ist seit 2005 auch für die Sportschifffahrt zur gesetzlichen Pflicht geworden. Wer ohne Funkzeugnis die “Verfügungsgewalt über ein Funkgerät besitzt”, kann hart bestraft werden.

Für die Binnenschifffahrt reicht das UKW-Sprechfunkzeugnis für die Binnenschifffahrt (UBI) aus, für den Seefunk im Küstenbereich ist das UKW-Funkbetriebszeugnis (SRC) erforderlich und für große Reisen wird das Allgemeine Funkbetriebszeugnis (LRC) benötigt.

Zwei wichtige Hinweise für die Prüfung:

— Das UKW-Sprechfunkzeugnis für die Binnenschifffahrt kann mit einer vereinfachten Ergänzungsprüfung erworben werden, wenn ein Seefunkzeugnis vorhanden ist oder gleichzeitig abgelegt wird.
— Das Allgemeine Funkbetriebszeugnis (LRC) ist nicht schwerer als das UKW-Funkbetriebzeugnis (ein kleiner Fragebogen zusätzlich). Das LRC schließt das SRC ein. Und wer gleich das LRC erwirbt und nicht erst im Anschluss an das SRC, spart über 250,- €!

Lehrbuch von Rolf Dreyer

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