Geltungsbereich UBI

UKW-Sprechfunkzeugnis Binnen (UBI) — gilt wo und wofür

— Sprechfunk im Binnenschifffahrtsfunk
— Teilnahme am UKW-Seefunk in den Zonen 1 bis 2

Voraussetzungen UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnen (UBI)

— 15 Jahre
— 1 Passfoto
— Kopie eines amtlichen Ausweises
— Keine fachlichen Voraussetzungen, zum Einstieg geeignet

Geltungsbereich SRC

UKW-Funkbetriebszeugnis (SRC) — gilt wo und wofür

— weltweit für die Sport- und Kleinschifffahrt
— Sprechfunk auf Ultrakurzwellenfrequenzen des Seefunkdienstes
— Teilnahme am GMDSS im UKW-Bereich

GMDSS (Weltweites Seenot- und Sicherheitsfunksystem für die Schifffahrt) ist das aktuelle in der Seeschifffahrt verwendete Alarmierungs- und Sicherheitssystem. Es hat am 1.2.1999 das frühere Seefunksystem abgelöst. UKW-Sprechfunkgeräte für das GMDSS erkennt man an der Alarm-Taste, mit der automatisch Alarm ausgelöst werden kann.
Aber auch für die Bedienung alter Sprechfunkgeräte (ohne Alarm-Taste) wird ein Funkbetriebszeugnis benötigt.

Das UKW-Funkbetriebszeugnis (SRC) schließt nicht das UKW-Sprechfunkzeugnis für die Binnenschifffahrt (UBI) ein.

Voraussetzungen UKW-Funkbetriebszeugnis (SRC)

— 15 Jahre
— 1 Passfoto
— Kopie eines amtlichen Ausweises
— Keine fachlichen Voraussetzungen, zum Einstieg geeignet

Kontakt

Rolf Dreyer
Mobil: 0160 – 840 4538
E-Mail: info@rolfdreyer.de