Prüfung

Lernaufwand

Der gesamte Lernaufwand zum Erwerb eines Sprechfunkzeugnisses für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI-Vollprüfung) beträgt etwa 35% des Lernaufwands für den Sportbootführerschein See.

Theoretische Prüfung

In der theoretischen Prüfung muss ein Fragebogen (22 Fragen, Antworten ankreuzen) bearbeitet werden. Die 130 Prüfungsfragen sind auf den Seiten 120 bis 136 meines Buches abgedruckt, diverse Übungsfragebogen auf den Seiten 137 bis 148.

Praktische Prüfung

Die praktische Prüfung besteht aus vier Pflichtaufgaben und ein bis zwei sonstigen Fertigkeiten:

Pflichtaufgabe 1 Grundeinstellung
Betriebsart ATIS, Kanal 10 mit 1 W Sendeleistung, einstellen; Rauschsperre SQL und Lautstärke VOL abstimmen.
Pflichtaufgabe 2 Gerätekunde
Tasten Distress, SCAN, DUAL und HI/LO erklären (siehe Seite 159 meines Buches).
Pflichtaufgabe 3 Praktische Funkabwicklung Rang
Abgabe einer Not- oder einer Dringlichkeits- oder einer Sicherheitsmeldung (mit korrekter Kanalauswahl aus dem Handbuch Binnenschifffahrtsfunk) und bei Bedarf vorher eine Meldung im Verkehrskreis Schiff-Schiff. Das wird auf den Seiten 196 ff. meines Buches beschrieben.
Pflichtaufgabe 4 Praktische Funkabwicklung Routine
Routinemeldung an Revierzentrale oder Schleuse oder Hafen oder Schiffsfunkstelle (mit korrekter Kanalauswahl). Auch dies wird auf den Seiten 196 ff. meines Buches beschrieben.

Sonstige Fertigkeiten
1. Eine Notmeldung/-lage weiterleiten
2. Notverkehr beenden
3. Eine Dringlichkeits- oder Sicherheitsmeldung aufheben
4. Empfang einer Notmeldung bestätigen
5. Funkstille gebieten

Fehlerfreie Aufnahme und fehlerfreies Übermitteln einer Meldung

Hier wird eine Meldung ähnlich den Seefunktexten auf Seite 149 ff. meines Buches auf Deutsch diktiert. Eine andere Meldung muss so verlesen werden, wie es auf dessen Seite 202 beschrieben ist.

Inhaber des UKW-Funkbetriebszeugnisses (SRC) müssen nur eine vereinfachte Ergänzungsprüfung ablegen. Für die theoretische Prüfung ist der Fragenkatalog hier von 136 Fragen auf 79 Fragen gekürzt; die Fragebogen bestehen nur aus 10 Fragen (statt 22 Fragen). Der praktische Teil ist nicht gekürzt. Aber das Übermitteln und die Aufnahme einer Meldung entfallen. Die vereinfachte Zusatzprüfung wird erst dann abgenommen, wenn die SRC-Prüfung bestanden ist.

In der praktischen Prüfung zum Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI) müssen Rufzeichen mithilfe des Nato-Alphabets buchstabiert werden. Man sollte vor Ausbildungsbeginn damit buchstabieren können.

Kontakt

Rolf Dreyer
Mobil: 0160 – 840 4538
E-Mail: info@rolfdreyer.de