Sportseeschifferschein Geltungsbereich

Sportseeschifferschein – gilt wofür

Der Sportseeschifferschein kann – wie auch der Sportküstenschifferschein und der Sporthochseeschifferschein – in zwei Varianten ausgestellt werden.

— als SSS-Schein für Yachten unter Antriebsmaschine nur für Motoryachten
— in der Variante Segel und Antriebsmaschine für Segel- und für Motoryachten

Anders als der Sportbootführerschein See sind der SKS-Schein, der SSS-Schein und der SHS-Schein nicht auf den Freizeit- und Sportbereich beschränkt, sondern sie dürfen auch zu gewerblichen Zwecken, z. B.

— Ausbildung
— Törnveranstaltung
— soziale Zwecke
Betrieb von Schiffen zur maritimen Traditionspflege

verwendet werden. Gemäß § 15 der SeeSportbootVO muss der Führer eines gewerbsmäßig genutzten Sportboots (Ausbildung oder ähnliche Sport- und Freizeitzwecke) in Küstengewässern (12-sm-Zone) einen Sportküstenschifferschein, in küstennahen Seegewässern (siehe unten Geltungsbereich SSS-Schein) einen Sportseeschifferschein und außerhalb davon einen Sporthochseeschifferschein besitzen.

Sportseeschifferschein (SSS-Schein) – gilt wo

— alle Seegewässer weltweit im Abstand bis zu 30 sm von der nächsten Festlandsküste
— gesamte Nordsee
— gesamte Ostsee
— gesamter Kanal
— gesamter Bristolkanal
— gesamte Irische und gesamte Schottische See
— gesamtes Mittelmeer
— gesamtes Schwarzes Meer

Rechtliche Grundlage ist die Sportseeschifferscheinverordnung.

Der Sportseeschifferschein (SSS-Schein) enthält das Internationale Zertifikat der Vereinten Nationen.

Traditionsschiffe

Am 29.12.1997 hat der Gesetzgeber die Sportseeschifferscheinverordnung neu gefasst und damit auch die Besetzung von Traditionsschiffen geregelt. Traditionsschiffe sind Museumsschiffe und ähnliche Wasserfahrzeuge einschließlich ihrer Nachbauten, sofern ihr Betrieb ausschließlich ideellen Zwecken dient und die zur maritimen Traditionspflege zu sozialen oder vergleichbaren Zwecken als Seeschiffe eingesetzt werden. Ihre Rumpflänge darf 55 m nicht überschreiten. Der Sportseeschifferschein (SSS-Schein) kann seitdem zwei Zusatzeinträge enthalten

— Befähigung zum Führen von Traditionsschiffen
— Befähigung zum Maschinisten von Traditionsschiffen

Ein solcher Zusatzeintrag wird benötigt, wenn

— das Traditionsschiff mehr als 25 m Rumpflänge hat oder
— mehr als 25 Personen an Bord sind

Traditionsschiffe unter 15 m Länge und mit nicht mehr als 25 Personen an Bord gelten als Yachten. Hier ist je nach Fahrtgebiet ein Sportbootführerschein See, ein SKS-Schein usw. erforderlich.

Führer von Traditionsschiffen bis zu 15 m Rumpflänge, die mehr als 25 Personen befördern, und Schiffer von Traditionsschiffen, deren Rumpflänge 15 m aber nicht 25 m übersteigt, müssen als Nachweis Ihrer Befähigung grundsätzlich einen SSS-Schein oder Sporthochseeschifferschein (SHS-Schein) ohne Zusatz "zum Führen von Traditionsschiffen" erwerben. Ein Sportbootführerschein oder ein SKS-Schein reicht für diese Fahrzeuge selbst in der 3-sm-Zone nicht aus.

Führer von Traditionsschiffen, deren Rumpflänge zwischen 25 und 55 m beträgt, müssen als Befähigungsnachweis einen Sportseeschifferschein oder einen SHS-Schein mit Zusatzeintrag "zum Führen von Traditionsschiffen" erwerben.

Maschinisten auf Traditionsschiffen mit einer Rumpflänge zwischen 25 und 55 m müssen als Nachweis ihrer Befähigung einen Sportseeschifferschein (SSS-Schein) oder Sporthochseeschifferschein (SHS-Schein) mit Zusatzeintrag "Befähigungsnachweis für Maschinisten von Traditionsschiffen" besitzen oder diesen erwerben. Die Regelbesatzung von Traditionsschiffen ist ebenfalls in der Sportseeschifferscheinverordnung festgelegt.

Hoch interessant und Pflichtlektüre für alle angehenden Führer von Traditionsschiffen: Der Bericht der Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung über das Sinken des Segelschiffs Gotland (Länge ohne Klüver 24,30 m).

Wie erhält man den Zusatzeintrag für Traditionsschiffe?

Hierzu ist eine umfangreiche praktische Ausbildung auf Traditionsschiffen erforderlich. Im Rahmen dieser Ausbildung werden "Erfahrungsnachweise" erteilt, die von einem Inhaber der entsprechenden Befähigung unterschrieben werden müssen. Sobald alle vorgeschriebenen Erfahrungsnachweise vorhanden sind, sollten sie zusammen mit dem Sportseeschifferschein (SSS-Schein) an die zentrale Verwaltungsstelle geschickt werden, wo durch eine Prüfungskommission für Traditionsschiffe die eingereichten Unterlagen überprüft werden. Eine erneute Prüfung des Bewerbers erfolgt nicht.

Art und Umfang der Erfahrungsnachweise sind in den Durchführungsrichtlinien Traditionsschifffahrt (vom 19. Dezember 1997) zur Sportseeschifferscheinverordnung detailliert festgelegt, welche im Verkehrsblatt (Heft 1/98, Nummer 007) veröffentlicht worden sind.

Interessenten wenden sich vor Beginn der Ausbildung zum Traditionsschiffer bzw. Maschinisten am besten direkt an die zentrale Verwaltungsstelle im DSV (Tel. 040/632009-15).

Kontakt

Rolf Dreyer
Mobil: 0160 – 840 4538
E-Mail: info@rolfdreyer.de