Sportküstenschifferschein Theorie-Prüfung

Die Prüfung zum Sportküstenschifferschein (SKS-Schein) besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil, die binnen 24 Monaten abgelegt sein müssen. Die Reihenfolge ist freigestellt.

In der theoretischen Prüfung zum Sportküstenschifferschein (SKS-Schein) werden zunächst 30 Fragen aus dem Fragenkatalog gestellt, die in 90 Minuten schriftlich zu beantworten sind:

— 9 Fragen aus dem Fach Navigation
— 7 Fragen aus dem Fach Rechtskunde
— 5 Fragen aus dem Fach Wetterkunde
— 9 Fragen aus dem Fach Seemannschaft

Es können maximal 60 Punkte erreicht werden. Dieser Prüfungsteil ist nicht bestanden, wenn 32 Punkte oder weniger erreicht werden. Bei 33 bis 38 Punkten ist eine mündliche Nachprüfung erforderlich. Erreicht der Bewerber 39 oder mehr Punkte, so ist dieser Prüfungsteil bestanden.

Im zweiten Teil der theoretischen Prüfung zum SKS-Schein ist eine Karten- und Gezeitenaufgabe in ebenfalls 90 Minuten zu bearbeiten. Während die Zeit für den Fragebogen mehr als ausreichend ist, kann die recht umfangreiche Karten- und Gezeitenaufgabe in der gegebenen Zeit nur gelöst werden, wenn zuvor zahlreiche (etwa 12) vergleichbare Karten- und Gezeitenaufgaben durchgearbeitet wurden. Die Anforderungen gehen weit über den Sportbootführerschein hinaus. Das Niveau der Kartenaufgabe entspricht schon fast den Kartenaufgaben aus dem SSS-Schein.

Im Prüfungsteil Karten- und Gezeitenaufgaben können maximal 30 Punkte erreicht werden. Bei 16 oder weniger Punkten ist dieser Prüfungsteil nicht bestanden. Zwischen 17 und 19 Punkten ist eine mündliche Nachprüfung erforderlich. Bei 20 und mehr Punkten ist dieser Prüfungsteil bestanden.

Zur Bearbeitung der Karten- und Gezeitenaufgabe müssen vom Bewerber folgende Unterlagen mitgebracht werden:

Kursdreieck, Anlegedreieck, Zirkel, Bleistift, Radiergummi, Kuli, Personalausweis
Übungsseekarte Nr. 49
Karte 1 / Int 1
Begleitheft für die SKS-Ausbildung und -Prüfung

Die beiden theoretischen Prüfungsteile können zu verschiedenen Zeitpunkten (die zusammen mit der praktischen Prüfung nicht mehr als 24 Monate auseinander liegen dürfen) erfolgen.

Kontakt

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