Sporthochseeschifferschein Prüfung

Die Prüfung zum Sporthochseeschifferschein (SHS-Schein) besteht aus vier theoretischen Teilprüfungen, die – bei beliebiger Reihenfolge – binnen 24 Monaten abgelegt sein müssen. Eine praktische Prüfung gibt es beim Sporthochseeschifferschein nicht.

Die Sporthochseeschiffer-Prüfungen finden stets an einem Wochenende statt. Am Samstag erfolgt die schriftliche Prüfung und ab 16.00 Uhr die mündliche Prüfung Handhabung von Yachten. Die Arbeiten werden von den Prüfern umgehend korrigiert. (Die Korrektur dauert immer bis in die Abendstunden, bei großen Prüfungen bis in die Nachtstunden.) Am folgenden Sonntag, morgens um 09.00 Uhr werden die Ergebnisse der schriftlichen Arbeiten bekannt gegeben. Sie können lauten: bestanden, mündliche Nachprüfung oder durchgefallen. Im Anschluss an die Bekanntgabe der Ergebnisse beginnen die mündlichen Nachprüfungen.

Die Zeiten, Dauer und Punkte der vier theoretischen Teilprüfungen:
Navigation: Beginn: 09.00 Uhr, Dauer: 150 Minuten, max. 60 Punkte anschließend eine etwa 10-minütige praktische Prüfung am Sextanten.
Schifffahrtsrecht: Beginn: 13.00 Uhr, Dauer: 45 Minuten, max. 40 Punkte
Wetterkunde: Beginn: ca. 14.15 Uhr, Dauer: 45 Minuten, max. 20 Punkte
Handhabung von Yachten: Beginn: 16.00 Uhr, Dauer: 15 Minuten. Diese Prüfung erfolgt nur mündlich. Die Prüfungsinhalte können Sie downloaden.

Wie beim SSS-Schein und SKS-Schein müssen in jedem schriftlichen Prüfungsfach 65% der maximal möglichen Punkte erreicht werden, dann ist das Prüfungsfach bestanden. Werden zwischen 55% und 64% der maximal möglichen Punkte erreicht, so erfolgt eine mündliche Nachprüfung. Bei weniger als 55% der erreichbaren Punkte ist die Prüfung nicht bestanden.

Wird die Prüfung am Sextanten nicht bestanden, so ist die gesamte Navigationsprüfung nicht bestanden.

Eine Wiederholung nicht bestandener Prüfungsteile ist frühestens nach zwei Monaten möglich (was von Bedeutung sein kann, wenn der verfügbare Zeitrahmen weitgehend ausgeschöpft ist). Zur Prüfung ist ein amtlicher Ausweis vorzulegen.

Eine Möglichkeit zur Einsichtnahme in die eigenen Arbeiten oder die Bekanntgabe der erreichten Punktzahl besteht nur im Rahmen eines Einspruchsverfahrens in der zentralen Verwaltungsstelle, Hamburg.

Das SHS-Anmeldeformular für die Prüfung können Sie als PDF-Datei herunterladen. Die aktuellen Prüfungstermine können Sie beim DSV downloaden (unter Befähigungsnachweis "SHS" auswählen).

Kontakt

Rolf Dreyer
Mobil: 0160 – 840 4538
E-Mail: info@rolfdreyer.de