Sportbootführerschein See Praxis-Prüfung

Der Prüfling muss nachweisen, dass er zur sicheren Führung eines Sportbootes fähig ist. Dazu hat jeder Bewerber alle fünf Pflichtmanöver, eines der sonstigen Manöver sowie sechs verschiedene Knoten – zumindest im zweiten Versuch – richtig vorzuführen und die Bedeutung der Knoten zu erklären.

Pflichtmanöver

Rettungsmanöver (Mensch-über-Bord)
Anlegen
Ablegen
Fahren nach Kompass
Peilen (einfache Peilung oder Kreuzpeilung)

Sonstige Manöver/Fertigkeiten

Kursgerechtes Aufstoppen
Wenden auf engem Raum
Fahren nach Schifffahrtszeichen/Landmarken
Anlegen einer Rettungsweste
Anlegen eines Sicherheitgurtes
Manöverschallsignal (eins von drei)

Knoten

Achtknoten
Kreuzknoten
Palstek
Einfacher oder doppelter Schotstek
Stopperstek
Webeleinenstek
Webeleinenstek mit Slip
Rundtörn mit zwei halben Schlägen
Belegen auf einer Klampe mit Kopfschlag

Inhaber des Sportbootführerscheins Binnen für die Antriebsart Maschine müssen nur die Pflichtmanöver vorführen; die sonstigen Manöver und die Knoten werden ihnen erlassen; wer den Sportbootführerschein Binnen nur für die Antriebsart Segel besitzt, bekommt nur die Knoten erlassen, nicht jedoch die sonstigen Manöver/Fertigkeiten.

Die praktische Prüfung sollte auf einer Seeschifffahrtstraße erfolgen oder auf einem Binnengewässer, das vergleichbare Verhältnisse ausweist. Der Bewerber hat ein betriebsfähiges Prüfungsboot und einen Bootsführer zu stellen. Das macht – wie beim Kfz-Führerschein – der Fahrlehrer, der während der Prüfung auch der Bootsführer ist.

Die Theorieprüfung und die Praxisprüfung müssen innerhalb von 12 Monaten abgelegt werden. Die beiden Teilprüfungen können an verschiedenen Orten erfolgen. Zu beachten ist jedoch, dass die mit der Prüfung beauftragten Verbände DMYV und DSV Teilprüfungen des anderen Verbandes nicht anerkennen. Wer eine Teilprüfungen beim DMYV/DSV abgelegt hat, muss auch die andere Teilprüfungen beim selben Verband ablegen.

Die praktische Prüfung wird Inhabern des Bodenseeschifferpatents A erlassen. Voraussetzung ist jedoch, dass beim Erwerb des Bodenseeschifferpatents die praktische Prüfung mit Zusatzfach Navigation abgelegt wurde. In dem Fall wurde mit dem Bodenseeschifferpatent auch der "gelbe Navigationsschein" ausgestellt. Er ist bei der Anmeldung zur Sportbootführerscheinprüfung einzureichen. Der gelbe Navigationsschein kann bei Verlust von demjenigen Landratsamt (Konstanz, Bodenseekreis oder Lindau), welches das Bodenseeschifferpatent ausgestellt hat, neu ausgestellt werden.

Die praktische Prüfung wird auch Inhabern eines ausländischen Bootsführerscheins erlassen, wenn dieser das Internationale Zertifikat nach der Resolution Nr. 40 ECE enthält. Für welche Bootsführerscheine dies gilt, findet man bei Elwis.

Kontakt

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