Sportseeschifferschein (SSS-Schein)

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Der Sportseeschifferschein (SSS-Schein) wurde 1994 als Nachfolger des Sportseeschifferzeugnisses eingeführt. Anders als das alte Zeugnis umfasst der Sportseeschifferschein auch eine praktische Prüfung.

Nach dem SHS-Schein ist der Sportseeschifferschein der zweithöchste Führerschein im Yachtsport. Vom Sporthochseeschifferschein unterscheidet sich der Sportseeschifferschein vor allem durch Astronavigation, Hurrikan-Meteorologie und Meereskunde. Wie der SHS-Schein und SKS-Schein kann er wahlweise für

– Yachten unter Antriebsmaschine und für Yachten unter Segel oder für
– Yachten unter Antriebsmaschine

ausgestellt werden und auch eine zusätzliche Befähigung enthalten:

– Befähigung zum Führen von Traditionsschiffen
– Befähigung zum Maschinisten von Traditionsschiffen

Der SSS-Schein gilt auf Küstengewässern. Das sind die Gewässer aller Meere bis zu 30 Seemeilen Abstand von der Festlandküste sowie die Seegebiete der Ost- und Nordsee, des Kanals, des Bristolkanals, der Irischen und Schottischen See, des Mittelmeeres und des Schwarzen Meeres. Er ist gesetzlich vorgeschrieben für Führer von

Traditionsschiffen
– gewerblich genutzten Sportbooten

Nach § 15 der SeeSportbootVO muss der Führer eines gewerbsmäßig genutzten Sportboots (Ausbildung oder ähnliche Sport- und Freizeitzwecke) in Küstengewässern einen Sportseeschifferschein besitzen.

Als amtlicher Schein enthält der Sportseeschifferschein das Internationale Zertifikat. Der alte BK-Schein des DSV, der einen vergleichbaren Fahrtbereich abdeckt, ist durch die Einführung des SSS-Scheins zum rechtlich unwirksamen Erfahrungsnachweis geworden, wie auch die A-, R-, BR- und C-Scheine des DSV. Der DSV hat Anfang 2003 alle diese Scheine aus seinem Angebot gestrichen, Prüfungen werden nicht mehr abgenommen.

Achtung: Der Ausbildungsinhalt des BK-Scheins unterscheidet sich erheblich vom SSS-Schein. Nur der SSS-Schein beinhaltet die modernen, umfassenden Inhalte.

Der SSS-Schein baut auf den Sportküstenschifferschein auf (der gleichwohl für die Zulassung zur SSS-Prüfung nicht zwingend vorgeschrieben ist). Über den SKS-Schein hinausgehend wird im Wesentlichen der Themenbereich Radar (mit Radarplotten), die elektronische Navigation und das Arbeiten mit englischen Gezeitentafeln ATT verlangt.

Auch die praktische Ausbildung, die wiederum im Rahmen einer ein- bis zweiwöchigen Seereise auf einer Segelyacht erfolgt, hat das Schwerpunktthema Radar. Hinweis: Die praktische SSS-Ausbildung sollte nur auf einer Yacht durchgeführt werden, welche auch die Anforderungen an Yachten für die Abnahme einer praktischen Sportseeschifferprüfung erfüllt.

Für die gesamte Prüfung stehen 36 Monate Zeit zur Verfügung; die vier Theoriefächer müssen innerhalb von 24 Monaten bestanden werden. Eine Verlängerung dieser Frist ist ausgeschlossen.

Voraussetzungen

– Besitz des Sportbootführerscheins See
– 16 Jahre
– Nachweis, dass nach dem Erwerb des Sportbootführerscheins See auf Yachten insgesamt 1000 sm als Wachführer oder dessen Stellvertreter zurückgelegt wurden. Inhaber eines SKS-Scheins oder eines alten (vor Einführung des SKS-Scheins ausgestellten) BR-Scheins müssen nur 700 sm auf Yachten zurückgelegt haben, wobei hier auch die Funktion als Wachführer oder dessen Stellvertreter nicht erforderlich ist.

Eine Zulassung zur theoretischen Prüfung kann bereits erfolgen, wenn der Bewerber entweder Inhaber eines SKS-Scheins oder eines alten (vor Einführung des SKS-Scheins ausgestellten) BR-Scheins ist oder wenn ein Nachweis erbracht wird, dass nach Ausstellung des Sportbootführerscheins See mindestens 500 sm als Wachführer oder dessen Stellvertreter zurückgelegt wurden.

Die Prüfungsunterlagen (Formular) müssen spätestens einen Monat vor der Prüfung der zentralen Verwaltungsstelle für den Sportseeschifferschein in Hamburg (Tel. 040 / 63 20 09-15) vorliegen.

Kontakt

Rolf Dreyer
Mobil: 0160 – 840 4538
E-Mail: info@rolfdreyer.de