Sportküstenschifferschein
Perfekte Ausbildung beim Lehrbuchautor
Der Sportküstenschifferschein (SKS-Schein) wurde 1999 als amtliches Gegenstück zu dem früher sehr beliebten DSV-Segelführerschein BR eingeführt. Er ist der erste große Schritt auf dem Weg zum SSS-Schein. Wie der SSS-Schein kann der SKS-Schein wahlweise für
— Sportboote unter Antriebsmaschine und für Sportboote unter Segel
— Sportboote unter Antriebsmaschine
ausgestellt werden. Der Sportküstenschifferschein gilt — wie der BR-Schein — in der 12-sm-Zone. Allerdings enthält er als amtlicher Schein das Internationale Zertifikat und ist deshalb weltweit im 12-sm-Bereich gültig.
Der BR-Schein ist durch die Einführung des SKS-Scheins zum rechtlich unwirksamen Erfahrungsnachweis und vom DSV abgeschafft geworden, wie auch die A-, R-, BK- und C-Scheine des DSV. Inhabern eines vor dem 1.10.1999 ausgestellten BR-Scheins wird empfohlen, sich einen Sportküstenschifferschein ausstellen zu lassen. Das hierzu benötigte Formular mit allen erforderlichen Angaben können Sie als PDF-Datei auf Ihren Rechner laden und ausdrucken.
Der Sportküstenschifferschein baut auf den Sportbootführerschein See auf. Während beim Sportbootführerschein See der Schwerpunkt im Auswendiglernen der Musterantworten liegt, wird in der SKS-Ausbildung das erlernte Wissen angewendet. In der theoretischen Ausbildung werden die Grundkenntnisse vertieft und insbesondere die Arbeit mit Seekarten und Seebüchern intensiv geübt.
Gleiches gilt für die praktische Ausbildung, die auf einer Segel- oder Motoryacht im Rahmen einer ein- bis zweiwöchigen Seereise erfolgt. Dabei werden nicht nur die erforderlichen 300 sm zurückgelegt, sondern der Umgang mit dem Schiff auf See wie im Hafen trainiert. Am Ende einer solchen Reise erfolgt die praktische Prüfung.
Alle Prüfungsteile (Theorie und Praxis) müssen innerhalb von 24 Monaten abgelegt werden. Prüfungsteile, die länger als 24 Monate zurückliegen, verfallen. Davon gibt es keine Ausnahme. Jegliche Verlängerung – egal aus welchen Gründen, sei es Schwangerschaft, Krankheit oder Unfall – ist ausgeschlossen, auch wenn es nur um einen Tag gehen sollte.
Voraussetzungen
— 16 Jahre
— Besitz des Sportbootführerscheins See
— Nachweis (Törn) von mindestens 300 sm
Der Seemeilennachweis muss erst zur praktischen Prüfung erbracht werden (nach dem Ausbildungstörn).
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