Sportseeschiffer Praxisprüfung

Die praktische Prüfung zum Sportseeschifferschein (SSS-Schein) wird als Gesamtprüfung von mindestens zwei Prüfern auf einer geeigneten und entsprechend ausgerüsteten Segel- oder Motoryacht abgenommen. Es werden die Fächer Navigation, Seemannschaft und Wetterkunde geprüft. Die SSS-Prüfung ist die "letzte" praktische Prüfung; beim SHS-Schein gibt es keine praktische Prüfung mehr.

Die Prüfung zum SSS-Schein geht deutlich über die Anforderungen an den SKS-Schein hinaus. Sie dauert für jeden Bewerber bis zu 90 Minuten und kann in Gruppen durchgeführt werden. Sie kann im Bereich der Ostsee, der Nordsee, des Mittelmeeres oder des Atlantiks erfolgen. Die Pflichtaufgaben — s. Ausbildung (Praxis) — müssen gestellt und bestanden werden. Von den sonstigen Aufgaben — s. Ausbildung (Praxis) — müssen gestellt werden

— genau eine Aufgabe (nicht mehr und nicht weniger) aus der Seemannschaft
— die eine Aufgabe aus der Wetterkunde
— die beiden Aufaben aus der Navigation
— genau eine Aufgabe aus Motor, elektrische Anlage und Gasanlage
— höchstens fünf Aufgaben aus Seemannschaft/Manöver. Davon müssen drei Aufgaben mit ausreichend bewertet werden.

Für den Sportseeschifferschein "Antriebsmaschine und unter Segel" müssen mindestens zwei Prüfungen aus dem Bereich "Manöver unter Segel", für den Sportseeschifferschein "Antriebsmaschine" müssen alle Teile aus dem Bereich "Manöver unter Antriebsmaschine" geprüft werden.

Sind drei oder mehr Manöver mit "nicht ausreichend" bewertet worden, so ist die praktische Prüfung nicht bestanden.

Anforderungen an Yachten für die praktische Sportseeschifferprüfung

Der Lenkungsausschuss hat die Anforderungen an Yachten für die Abnahme einer Sportseeschifferprüfung überarbeitet.

— Länge der Wasserlinie mindestens 9,0 m
— Die Yacht muss eine Ablenkungstabelle besitzen. (Ist keine Ablenkung vorhanden, so stehen in der Tabelle eben lauter Nullen.)
— Die Yacht muss gehörig ausgerüstet sein und sich in seetüchtigem Zustand befinden.
— Sie muss die Anforderungen des SOLAS-Abkommens, Kap. V, erfüllen. Dieses schließt das Vorhandensein der notwendigen Rettungsmittel für alle an Bord befindlichen Personen ausdrücklich ein.
— Die Yacht muss danach auch über einen Magnet-Steuerkompass mit einer aktuellen Deviationstabelle für diesen Kompass, einen Radarreflektor, auf den neuesten Stand berichtigte Seekarten und -bücher für dieses Seegebiet und einen GPS-Navigator verfügen.
— Die Yacht muss über ein geeignetes Radargerät mit folgenden Mindestanforderungen verfügen:
a) Die Verstärkung (gain) muss einstellbar sein.
b) Die Bildhelligkeit (brillance) muss einstellbar sein.
c) Der bewegliche Entfernungsring (VRM) muss einstellbar sein.
d) Der elektronische Peilstrahl (EBL) muss einstellbar sein.
e) Die Regenentrübung muss einstellbar sein.
f) Die Seegangsentrübung muss einstellbar sein.

Wird durch die Prüfungskommission festgestellt, dass eine Yacht nicht geeignet oder nicht verkehrssicher ist, so kann die praktische Prüfung auf der entsprechenden Yacht nicht durchgeführt oder abgebrochen werden.

Die aktuellen SSS-Prüfungstermine können Sie hier herunterladen: www.dsv.org (Führerscheine –> Prüfungstermine SSS/SHS)

Kontakt mit Rolf Dreyer

Yachtschule Rolf Dreyer
Niederwall 7
33602 Bielefeld

Telefon: 0521 - 6 45 00
Mobil: 0160 - 840 4538
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