Sporthochseeschifferschein (SHS-Schein)

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Der Sporthochseeschifferschein (SHS-Schein) wurde 1994 – als Nachfolger des Sporthochseeschifferzeugnisses – eingeführt. Im Gegensatz zum SSS-Schein enthält die Prüung zum Sporthochseeschifferschein keinen praktischen Teil mehr. Allerdings müssen noch einmal Seemeilen nachgewiesen werden: 1000 sm als Wachführer nach dem Erwerb des Sportseeschifferscheins, davon mindestens 500 sm vor Antritt zur theoretischen Prüfung.

Der Sporthochseeschifferschein wird entsprechend dem SSS-Schein des Bewerbers ausgestellt für

– Yachten unter Antriebsmaschine und für Yachten unter Segel
– Yachten unter Antriebsmaschine


Der Sporthochseeschifferschein gilt weltweit. Als amtlicher Schein enthält er das Internationale Zertifikat der Vereinten Nationen. Der Sporthochseeschifferschein (SHS-Schein) stellt die höchsten Weihen dar, die in der Sportschifffahrt vergeben werden können, und bildet die Krönung unter den Sportschifffahrtspatenten. Der Sporthochseeschifferschein ist gesetzlich vorgeschrieben für Führer von

– Traditionsschiffen
– gewerblich genutzten Sportbooten

Gemäß § 15 der SeeSportbootVO muss der Führer eines gewerbsmäßig genutzten Sportboots (Ausbildung oder ähnliche Sport- und Freizeitzwecke) in küstennahen Seegewässern (jenseits der 12-sm-Zone) und weltweiter Fahrt einen Sporthochseeschifferschein besitzen.

Der alte C-Schein des DSV, der den gleichen Fahrbereich abdeckt, ist durch den SHS-Schein bedeutungslos und inzwischen vom DSV abgeschafft worden.

Der Erwerb des Sporthochseeschifferscheins setzt den Besitz des Sportseeschifferscheins voraus. Über die Navigationsverfahren des SSS-Scheins hinausgehend werden Verfahren der astronomischen Schiffsortsbestimmung verlangt. Da die Einführung von GPS die astronomische Navigation aus dem Schiffsalltag verdrängt hat, wird sie nur noch in ihren (leicht erlernbaren) Grundzügen gefordert, weit weniger als wir unterrichten. Dafür ist die Kenntnis der Grundlagen der Astronomie (ohne Astrophysik) hinzugekommen. Im Rahmen der Navigationsprüfung erfolgt auch eine praktische Prüfung am Sextanten.

Ab dem 1. September 2015 dürfen programmierbare und programmierte Taschenrechner nicht mehr benutzt werden. Nach einem Beschluss des Lenkungsausschusses sind dann nur noch Taschenrechner, die weder programmierbar noch programmiert sind, zugelassen. Die in dieser Liste aufgeführten Taschenrechner sind ausdrücklich zugelassen. Mit diesen Taschenrechnern kann die Formelsammlung im Begleitheft uneingeschränkt benutzt werden. Alle aufgeführten Taschenrechner verfügen über die erforderlichen Winkelfunktion (sin, cos, tan). Häufig sind einfache Konstantenspeicher und die Umrechnungsfunktion von Dezimal auf Hexagesimal etc. vorhanden.

Im Schifffahrtsrecht werden Radarplotverfahren, das UN-Seerechtsübereinkommen sowie das Wiener Suchtabkommen behandelt. Der Lernaufwand zur Vorbereitung auf die Prüfung kann verringert werden, indem die Rechtskundeprüfung für Sportseeschiffer zuletzt und die für Sporthochseeschiffer zuerst – möglichst bald danach – abgelegt werden.

Die Wetterkunde für den Sporthochseeschifferschein beinhaltet die ausführliche Behandlung tropischer Wirbelstürme, die großen Wind- und Stromsysteme, Meereskunde und die meteorologische Navigation.

Voraussetzungen Sporthochseeschifferschein

– 18 Jahre
– Besitz des Sportseeschifferscheins
– Nachweis, dass nach dem Erwerb des SSS-Scheins mindestens 1000 Seemeilen auf Yachten mit der jeweiligen Antriebsart als Wachführer zurückgelegt wurden, davon mindestens 500 sm vor der theoretischen Prüfung.

Die Prüfungsunterlagen (SHS-Anmeldeformular) müssen spätestens einen Monat vor der Prüfung der zentralen Verwaltungsstelle für den Sportseeschifferschein in Hamburg (Tel. 040 / 63 20 09-0) vorliegen.

Kontakt

Rolf Dreyer
Mobil: 0160 – 840 4538
E-Mail: info@rolfdreyer.de