Sportbootführerschein See Praxis-Prüfung
Der Prüfling muss nachweisen, dass er zur sicheren Führung eines Sportbootes fähig ist. Dazu hat jeder Bewerber alle vier Pflichtmanöver, eines der sonstigen Manöver sowie fünf verschiedene Knoten – zumindest im zweiten Versuch – richtig vorzuführen und die Bedeutung der Knoten zu erklären.
Pflichtmanöver
Rettungsmanöver (Mensch-über-Bord)
Anlegen oder Ablegen
Fahren nach Kompass
Peilen (einfache Peilung oder Kreuzpeilung)
Sonstige Manöver
Kursgerechtes Aufstoppen
Wenden auf engem Raum
Fahren nach Schifffahrtszeichen/Landmarken
Anlegen einer Rettungsweste
Anlegen eines Sicherheitgurtes
Knoten
Achtknoten
Kreuzknoten
Palstek
Einfacher Schotstek
Doppelter Schotstek
Webeleinenstek
Rundtörn mit halbem Schlag
Rundtörn mit zwei halben Schlägen
Belegen von Enden
Die praktische Prüfung sollte auf einer Seeschifffahrtstraße erfolgen oder auf einem Binnengewässer, das in etwa vergleichbare Verhältnisse ausweist. Der Bewerber hat ein betriebsfähiges Prüfungsboot mit mehr als 5 PS und einen Bootsführer zu stellen.
Die Theorieprüfung und die Praxisprüfung sind grundsätzlich am selben Tag durchzuführen. Ausnahmen sind nur aus einem wichtigen Grund (z. B. Eis) gestattet.
Die praktische Prüfung wird Inhabern des Bodenseeschifferpatents A erlassen. Voraussetzung ist jedoch, dass beim Erwerb des Bodenseeschifferpatents die praktische Prüfung mit Zusatzfach Navigation abgelegt wurde. In dem Fall wurde mit dem Bodenseeschifferpatent auch der "gelbe Navigationsschein" ausgestellt. Er ist bei der Anmeldung zur Sportbootführerscheinprüfung einzureichen. Der gelbe Navigationsschein kann bei Verlust von demjenigen Landratsamt (Konstanz, Bodenseekreis oder Lindau), welches das Bodenseeschifferpatent ausgestellt hat, neu ausgestellt werden.
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