Praktische Prüfung

Nach bestandener Theorieprüfung erfolgt die praktische Prüfung. Hier muss der Bewerber die sichere Handhabung von pyrotechnischen Seenotsignalen nachweisen. Der Prüfer wählt vier von den fünf möglichen Aufgaben aus; drei davon müssen mit "ausreichend" bewertet werden. Die möglichen Aufgaben in der praktischen Prüfung sind:

1 Handhabung einer Fallschirmrakete rot.
2 Handhabung einer Rauchfackel (orange) bzw. Handfackel (rot).
3 Handhabung des Rauchsignals (orange/Dose).
4 Handhabung eines Signalgebers mit Magazin/Trommel.
5 Handhabung von nicht gezündeten Signalmitteln/Versagern.

Für die praktische Ausbildung sollten Sie die Hinweise zum Gebrauch pyrotechnischer Signalmittel und des Nico-Signals beachten. Man sollte sich darauf einstellen, dass der Prüfer auch Fragen aus dem theoretischen Prüfungsstoff stellt.

Für den Fall, dass der Bewerber eine schussbereite Rakete auf einen Menschen richtet oder schwenkt, wird die praktische Prüfung sofort abgebrochen und gilt als nicht bestanden.

Wird eine der beiden Teilprüfungen nicht bestanden, so muss die gesamte Prüfung wiederholt werden.

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